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Arbeiten für eine Stadt, die sich bewegt und für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Die Landeshauptstadt Kiel ist Arbeitgeberin für alle, die nicht nur einen Job suchen, sondern eine Aufgabe mit Wirkung: für Klima, Mobilität, Bildung, Zusammenleben und die Zukunft einer wachsenden Stadt.
Was uns ausmacht, ist die Vielfalt der Perspektiven, die hier zusammenkommt: von Verwaltung über IT und Technik bis hin zu Sozialem, Planung oder Kommunikation. Und von Menschen, die ihre Erfahrungen aus anderen Bereichen in die Verwaltung einbringen. So entstehen Lösungen, die Kiel jeden Tag ein Stück weiterbringen. Kiel. Gemeinsam gestalten und verwalten!
Gemeinsam sorgen wir für Licht in unserer Stadt
Starte bei uns als
Ingenieur*in Beleuchtungsmanagement
EG 12 TVöD / Vollzeit, Teilzeit / unbefristet / zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Landeshauptstadt Kiel verfügt über ein Beleuchtungsnetz von ca. 19.700 Leuchtstellen mit ca. 21.700 Leuchten und einem Anschlusswert von ca. 1,3 Megawatt. Geschaltet und gesteuert wird die Straßenbeleuchtung von 270 Schaltstellen über ein eigenes Kabelnetz und einem Dämmerungsschalter, der über ein digitales Signal die Schaltung auslöst. In der Zeit von 23:00 - 05:00 Uhr wird ein Teil der Straßenbeleuchtung abgeschaltet bzw. alle neuen LED-Leuchten werden auf 50 % der Leistung reduziert. Derzeit wird die Straßenbeleuchtung noch durch einen Betriebsführer betrieben. Künftig übernehmen wir als Landeshauptstadt Kiel diese Aufgabe selbst.
Deine Arbeit macht Kiel jeden Abend ein Stück heller:
Strategisches Infrastrukturmanagement:
Beleuchtungskonzept:
Projektmanagement:
Weitere Aufgaben:
Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.
Was Dich auszeichnet
Du bringst die Fähigkeit mit, Arbeitsabläufe rationell und zielgerecht zu planen, zu koordinieren und durchzuführen. Darüber hinaus kannst Du neue Ideen in Deine Arbeit einbringen und verfügst über ein gutes technisches Verständnis.
Gut zu wissen
Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.
Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der Arbeitsplatzteilung.
Die Einsatzorte sind nicht immer barrierefrei erreichbar. Im Rahmen der Tätigkeit kommt es zu Arbeiten in großen Höhen, zum Besteigen von Leitern und zu Arbeiten im fließenden Verkehr. Es kann auch zum Heben und Tragen schwerer Lasten (bis ca. 25 kg) kommen.
Du hast noch nicht genug? Mehr zu uns und weitere Stellen im Bereich der Straßenbeleuchtung gibt es hier: www.kiel.de/stadtbeleuchtung
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD und ist der aktuellen Entgelttabelle für den Bereich Verwaltung, IT und Ingenieurwesen zu entnehmen.




























